Das Gebäudeenergiegesetz (GEG): Ihr Fahrplan für die Sanierung

Das neue Heizungsgesetz bringt Veränderungen, aber vor allem Chancen. Wir navigieren Sie sicher durch den Dschungel aus Vorschriften und Fristen. Finden Sie heraus, was das GEG für Ihre Immobilie bedeutet und wie Sie gesetzliche Pflichten clever in energetische Vorteile verwandeln.

GEG jetzt für Ihren Ort berechnen:

Wie funktioniert GEG?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – oft „Heizungsgesetz" genannt – bündelt die Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden und an die Wärmeversorgung. Kernstück der Novelle ist die Vorgabe, dass jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss.

Wann die 65-%-Pflicht greift

Für Neubauten in Neubaugebieten gilt die Vorgabe seit dem 1. Januar 2024. Für bestehende Gebäude ist der Zeitpunkt an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt: Große Städte müssen bis Mitte 2026, kleinere Kommunen bis Mitte 2028 eine Wärmeplanung vorlegen. Erst danach greift die 65-%-Pflicht auch bei einem Heizungstausch im Bestand vollständig; bis dahin gelten Übergangsregelungen.

Bestandsschutz und Reparatur

Eine funktionierende Heizung darf weiter betrieben und im Reparaturfall instand gesetzt werden – niemand muss eine intakte Anlage vorzeitig austauschen. Die Anforderungen betreffen den Neueinbau bzw. den Vollaustausch der Wärmeerzeugung. Zusätzlich bleiben bestehende Altersgrenzen relevant: Bestimmte alte Konstant­temperaturkessel dürfen nach Erreichen eines hohen Alters nicht mehr betrieben werden.

Wege zur Erfüllung

  • Anschluss an ein Wärmenetz (Fernwärme)
  • elektrische Wärmepumpe
  • Stromdirektheizung (bei sehr gut gedämmten Gebäuden)
  • Hybridheizung (erneuerbare Wärme kombiniert mit Spitzenlastkessel)
  • Heizung auf Basis von Biomasse (z. B. Holzpellets)
  • „H2-Ready"-Gasheizung, die später auf Wasserstoff umgestellt werden kann
  • Solarthermie zur Deckung des Anteils erneuerbarer Wärme

Kostenfaktoren im Überblick

Das GEG selbst verursacht keine „Gebühr" – die Kosten entstehen durch die gewählte Erfüllungsoption. Was Ihr Weg zur GEG-Konformität kostet, hängt vor allem von diesen Faktoren ab:

  • Gewählte Heiztechnik: Wärmepumpe, Fernwärmeanschluss, Biomassekessel oder Hybridlösung unterscheiden sich deutlich in Investition und Betriebskosten.
  • Zustand des Gebäudes: Dämmung, Fenster und Heizflächen bestimmen, wie aufwendig die Umstellung ausfällt und ob Begleitmaßnahmen nötig sind.
  • Verfügbarkeit von Infrastruktur: Liegt ein Wärmenetz an, kann der Anschluss eine vergleichsweise unkomplizierte Option sein.
  • Übergangsfristen: Wer die Wärmeplanung seiner Kommune abwartet, gewinnt Zeit für Planung und Förderanträge.
  • Fördermittel: Zuschüsse senken die Nettoinvestition erheblich und beeinflussen die Wahl der Technik.

Eine unabhängige Energieberatung hilft, die für Ihr Gebäude wirtschaftlichste und rechtssichere Lösung zu finden – und die Reihenfolge der Maßnahmen sinnvoll zu planen.

Förderung & finanzielle Vorteile

Das GEG ist eng mit einem umfangreichen Förderpaket verzahnt: Wer auf eine klimafreundliche Heizung umstellt, wird finanziell unterstützt. Die Zuschüsse laufen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

  • Heizungstausch: Für den Einbau einer erneuerbaren Heizung (z. B. Wärmepumpe) gibt es über die KfW eine Grundförderung plus kombinierbare Boni (u. a. für schnellen Austausch und für Haushalte mit geringerem Einkommen).
  • Gebäudehülle & Anlagentechnik: Dämmung, Fenster, Lüftung und Heizungsoptimierung fördert das BAFA als Einzelmaßnahmen.
  • Energieberatung: Eine geförderte Vor-Ort-Beratung und ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) helfen bei der Planung und können zusätzliche Boni auslösen.

Da Fristen, Fördersätze und Deckel angepasst werden, prüfen Sie die aktuellen Regeln direkt bei den offiziellen Stellen: kfw.de und bafa.de. Stellen Sie den Förderantrag rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme.

Hinweis: Förderprogramme, Sätze und Fristen ändern sich. Verbindlich sind stets die aktuellen Angaben der offiziellen Stellen (BAFA, KfW) sowie die geltenden Gesetze. Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Beratung.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Planungssicherheit: klare Vorgaben und Fristen erlauben eine vorausschauende, kostenoptimierte Sanierung.
  • Attraktive Förderung: die GEG-Anforderungen sind mit hohen Zuschüssen für den Heizungstausch flankiert.
  • Wertsteigerung & bessere Effizienzklasse: ein modernisiertes Gebäude ist gefragter und günstiger im Betrieb.
  • Unabhängigkeit von fossilen Energien: weniger Abhängigkeit von Gas- und Ölpreisen.
  • Klimaschutz: deutlich geringere CO₂-Emissionen im Wärmesektor.
  • Übergangsfristen nutzbar: Bestandsschutz und Kopplung an die Wärmeplanung geben Zeit zum Umstieg.

Der Ablauf – Schritt für Schritt

  1. Status ermitteln

    Alter und Art der Heizung prüfen und feststellen, ob und wann für Sie eine Austauschpflicht greift.

  2. Kommunale Wärmeplanung prüfen

    Klären, bis wann Ihre Kommune die Wärmeplanung vorlegt und ob z. B. Fernwärme geplant ist.

  3. Energieberatung

    Unabhängige Beratung zu den passenden Erfüllungsoptionen und zum sinnvollen Sanierungsfahrplan.

  4. Technikwahl & Förderung

    Entscheidung für eine GEG-konforme Lösung und Beantragung der Zuschüsse vor Auftragsvergabe.

  5. Umsetzung

    Fachgerechte Installation der neuen Wärmeversorgung durch qualifizierte Betriebe.

  6. Nachweis & Betrieb

    Dokumentation der Konformität und effizienter Dauerbetrieb.

Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich meine funktionierende Gasheizung sofort austauschen?

Nein. Eine funktionierende Heizung genießt Bestandsschutz und darf weiter betrieben und repariert werden. Die 65-%-Pflicht betrifft den Neueinbau bzw. Vollaustausch. Bei einem Defekt gibt es zudem Übergangs- und Härtefallregelungen.

Ab wann gilt die 65-%-Erneuerbare-Pflicht für Bestandsgebäude?

Für Bestandsgebäude ist der Zeitpunkt an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt: In großen Städten spätestens ab Mitte 2026, in kleineren Kommunen spätestens ab Mitte 2028. Bis dahin gelten Übergangsregelungen für den Heizungstausch.

Welche Heizungen erfüllen die GEG-Vorgaben?

Zulässig sind unter anderem der Anschluss an ein Wärmenetz, elektrische Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Hybridsysteme, Solarthermie sowie „H2-Ready"-Gasheizungen. Welche Option für Ihr Gebäude wirtschaftlich ist, klärt eine Energieberatung.

Was passiert, wenn meine alte Heizung kaputtgeht?

Sie können die Heizung reparieren lassen. Ist ein Austausch unumgänglich, greifen mehrjährige Übergangsfristen, in denen zunächst auch eine konventionelle Lösung eingebaut werden darf, bis auf eine erneuerbare Wärmeversorgung umgestellt wird.

Wird der Heizungstausch nach GEG gefördert?

Ja. Über die BEG gibt es eine Grundförderung plus Boni für den Einbau einer erneuerbaren Heizung. Die Zuschüsse laufen über die KfW, ergänzende Maßnahmen über die BAFA. Aktuelle Konditionen finden Sie auf kfw.de und bafa.de.

Gilt das GEG auch für Vermieter?

Ja, die Anforderungen des GEG gelten grundsätzlich unabhängig davon, ob ein Gebäude selbst genutzt oder vermietet wird. Für die Umlage von Modernisierungskosten und mögliche Boni gelten jedoch besondere mietrechtliche und förderrechtliche Regeln, die individuell zu prüfen sind.

Jetzt Kosten für Ihre Stadt berechnen

Was GEG bei Ihnen vor Ort konkret kostet, hängt von regionalen Preisen und Ihrem Gebäude ab. Nutzen Sie unseren Rechner für Ihre Stadt – zum Beispiel für Hamburg. Ersetzen Sie einfach den Ort in der Adresse durch Ihre Stadt, oder wählen Sie Ihren Standort auf der jeweiligen Rechnerseite.

Zum GEG-Rechner