Die Förderlandschaft für Heizungen wirkt auf den ersten Blick unübersichtlich: BAFA, KfW, BEG, verschiedene Boni. Dieser Ratgeber sortiert die wichtigsten Begriffe und erklärt Schritt für Schritt, wer welche Förderung beantragt und worauf es bei der Antragstellung ankommt.
Was ist die BEG?
BEG steht für die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Sie ist das zentrale Förderprogramm des Bundes für energetische Sanierung und klimafreundliche Heizungen. Die BEG gliedert sich in mehrere Teilprogramme – für einzelne Sanierungsmaßnahmen sind die BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) relevant. Seit 2024 ist die Zuständigkeit neu aufgeteilt.
BAFA oder KfW – wer ist wofür zuständig?
Die Aufgabenteilung lässt sich einfach merken:
- KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau): zuständig für den Heizungstausch – also den Einbau von Wärmepumpe, Biomasseheizung, Brennstoffzelle oder den Anschluss an ein Wärmenetz. Hier wird auch der Zuschuss für die Heizung beantragt.
- BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle): zuständig für die übrigen Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik – zum Beispiel Dämmung von Dach und Fassade, Fenstertausch, Lüftungsanlagen sowie die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieberater.
Die Bausteine der Heizungsförderung
Der Zuschuss für eine neue, klimafreundliche Heizung setzt sich aus mehreren Boni zusammen, die sich addieren – bis zu einer gedeckelten Gesamtförderquote und einer Höchstgrenze der förderfähigen Kosten pro Wohneinheit:
- Grundförderung für alle, die auf eine förderfähige Heizung umsteigen
- Klimageschwindigkeitsbonus für selbstnutzende Eigentümer, die ihre funktionstüchtige alte fossile Heizung frühzeitig austauschen
- Einkommensbonus für selbstnutzende Haushalte unterhalb einer bestimmten Grenze des zu versteuernden Haushaltseinkommens
- Effizienzbonus für besonders effiziente Wärmepumpen (z. B. mit Erdwärme, Wasser oder natürlichem Kältemittel)
Die genauen Prozentsätze, die Deckelung der maximalen Förderquote und die Obergrenze der förderfähigen Kosten legt die BEG-Richtlinie fest. Verbindliche Werte finden Sie stets auf den offiziellen Seiten von KfW und BAFA – wir verzichten hier bewusst auf feste Zahlen, da sich diese ändern können.
So läuft die Antragstellung ab
Wichtigste Regel: erst Antrag, dann Auftrag
Der Zuschuss muss grundsätzlich beantragt werden, bevor der verbindliche Auftrag an den Handwerksbetrieb erteilt wird. Für den KfW-Heizungszuschuss benötigen Sie einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung sowie eine Bestätigung zum Antrag (BzA), die der Fachbetrieb oder Energieberater erstellt.
- Fachbetrieb wählen und Angebot einholen
- Vertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung schließen
- Bestätigung zum Antrag erstellen lassen
- Antrag im KfW-Zuschussportal stellen
- Nach Bewilligung: Maßnahme umsetzen und Nachweise einreichen
Fazit
Die BEG-Förderung senkt die Kosten für eine neue Heizung erheblich – wichtig sind die richtige Reihenfolge (Antrag vor Auftrag) und die Kombination der Boni. Ein Energieberater hilft, das Maximum herauszuholen. Berechnen Sie Ihre voraussichtliche Förderung und die verbleibenden Kosten mit unserem Förder- und Kostenrechner.