Fördermittel für die Heizung richtig beantragen
Wer seine alte, fossile Heizung gegen ein umweltfreundliches System wie eine Wärmepumpe tauscht, kann von massiven staatlichen Zuschüssen profitieren. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) übernimmt teilweise bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Doch der Antragsprozess bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) wirkt auf viele abschreckend. Mit dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung klappt es problemlos.
Schritt 1: Energieberater und Fachbetrieb einbinden
Der erste und wichtigste Schritt: Beauftragen Sie einen zertifizierten Energieberater aus der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes. Für einige Förderungen ist er zwingend erforderlich, für andere hochgradig sinnvoll. Gleichzeitig holen Sie Angebote von Fachhandwerkern ein. Schließen Sie aber noch keinen verbindlichen Liefer- oder Leistungsvertrag ab!
Schritt 2: Den BzA (Bestätigung zum Antrag) erstellen lassen
Haben Sie sich für ein Heizsystem und ein Angebot entschieden, wird ein Liefer- und Leistungsvertrag unterzeichnet, der jedoch eine „aufschiebende oder auflösende Bedingung“ enthalten muss. Das bedeutet: Der Vertrag wird nur gültig, wenn die Förderung bewilligt wird. Anschließend erstellt der Fachhandwerker oder Energieberater die sogenannte Bestätigung zum Antrag (BzA). Diese BzA-ID benötigen Sie für Ihren Antrag.
Schritt 3: Antrag bei der KfW stellen
Seit 2024 ist die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) für die Heizungsförderung zuständig (zuvor BAFA). Sie registrieren sich im KfW-Zuschussportal und geben dort Ihre Daten sowie die BzA-ID ein. Wichtig: Warten Sie unbedingt die Zusage der KfW ab, bevor die Handwerker mit der Installation beginnen! Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt zum unwiderruflichen Verlust der Fördermittel.
Schritt 4: Umsetzung der Maßnahme
Sobald Sie den positiven Zuwendungsbescheid (Zusage) der KfW erhalten haben, kann die alte Heizung raus und die neue rein. Sie haben in der Regel 36 Monate Zeit, das Projekt abzuschließen. Sammeln Sie in dieser Zeit alle Rechnungen sorgfältig.
Schritt 5: Einreichen der Unterlagen und Auszahlung
Ist die neue Heizung fertig installiert und in Betrieb genommen, erstellt der Fachbetrieb oder Energieberater die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD). Die Rechnungen und die BnD-ID reichen Sie im KfW-Zuschussportal ein. Nach einer kurzen Prüfung wird Ihnen der bewilligte Zuschuss auf Ihr Konto überwiesen.
Extra-Tipp
Denken Sie an den iSFP-Bonus: Wenn Sie die Heizungssanierung im Rahmen eines vorher erstellten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) durchführen, erhalten Sie zwar auf die Heizung direkt keinen 5% Extra-Bonus mehr (Stand 2024), aber bei allen anderen Maßnahmen an der Gebäudehülle. Informieren Sie sich immer über die aktuellsten Förderrichtlinien, da diese regelmäßig angepasst werden.