GEG einfach erklärt

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), oft auch als „Heizungsgesetz“ bezeichnet, regelt in Deutschland die energetischen Anforderungen an beheizte und klimatisierte Gebäude. Das zentrale Ziel des Gesetzes ist es, den Energiebedarf von Gebäuden zu senken, den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern und somit einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele zu leisten. Für Eigentümer von Neubauten und Bestandsgebäuden bedeutet dies, dass bei wesentlichen Änderungen, wie dem Austausch der Heizungsanlage oder einer umfassenden Sanierung der Gebäudehülle, bestimmte Vorgaben zur Energieeffizienz und zum Anteil erneuerbarer Energien eingehalten werden müssen. Seit den jüngsten Novellierungen steht vor allem der schrittweise Abschied von rein fossil betriebenen Heizungen im Fokus.

Kernstück der aktuellen GEG-Regelungen ist die Vorgabe, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Diese Pflicht greift in Neubaugebieten bereits sofort, während für Bestandsgebäude Übergangsfristen und Härtefallregelungen gelten, die an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt sind. Hausbesitzer haben verschiedene Erfüllungsoptionen, um diese 65%-Regel zu erfüllen, darunter der Einbau einer Wärmepumpe, der Anschluss an ein Wärmenetz, die Nutzung von Biomasseheizungen (wie Pelletkessel) oder Stromdirektheizungen. Wichtig zu wissen: Funktionierende Heizungen dürfen weiterhin betrieben und repariert werden. Es besteht keine sofortige Austauschpflicht für intakte Anlagen, jedoch dürfen ab 2045 keine Heizkessel mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.