GEG Sanierungspflicht in Offenburg

Ob in Offenburg (Baden-wuerttemberg) – einer Stadt mit rund 60.000 Einwohnern eine Austauschpflicht nach dem Gebäudeenergiegesetz greift, hängt vom Alter Ihrer Heizung ab. Der Check unten prüft die Pflicht für Ihr Gebäude in 77652 Offenburg.

Austauschpflicht
GEG-Austauschpflicht in Offenburg
GrundGEG §72: Ihre Gas-Heizung (Baujahr 1990) ist 36 Jahre alt und damit älter als die 30-Jahre-Grenze für Konstanttemperaturkessel. Der Weiterbetrieb ist nicht mehr zulässig.
Empfohlene MaßnahmeHeizungstausch erforderlich (z. B. Wärmepumpe oder ein anderes System, das die 65-%-Erneuerbare-Regel erfüllt).

Achtung: Dies stellt keine Rechtsberatung dar.

Rechtsgrundlage: www.gesetze-im-internet.de

Regionale Regeln in Baden-Württemberg

Abstand Wärmepumpe zum Nachbarn
Grundsätzlich genehmigungsfrei, aber Lärmschutz nach TA Lärm muss eingehalten werden. Oft wird ein Abstand von 2,5 bis 3 Metern zum Nachbarn empfohlen.
Solar-/PV-Pflicht
Ja, bei Neubauten und bei grundlegender Dachsanierung von Bestandsgebäuden.
Landes-Förderprogramme
Landesförderprogramm 'Klimaschutz-Plus', BW-e-Solar-Gutschein.

Landesspezifische Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Landesgesetze und die kommunale Bauaufsicht.

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