Ob in Osnabrück (Niedersachsen) – einer Großstadt mit rund 164.000 Einwohnern eine Austauschpflicht nach dem Gebäudeenergiegesetz greift, hängt vom Alter Ihrer Heizung ab. Der Check unten prüft die Pflicht für Ihr Gebäude in 49074 Osnabrück.
Was schreibt das GEG vor? → zum Ratgeber
| Grund | GEG §72: Ihre Gas-Heizung (Baujahr 1990) ist 36 Jahre alt und damit älter als die 30-Jahre-Grenze für Konstanttemperaturkessel. Der Weiterbetrieb ist nicht mehr zulässig. |
|---|---|
| Empfohlene Maßnahme | Heizungstausch erforderlich (z. B. Wärmepumpe oder ein anderes System, das die 65-%-Erneuerbare-Regel erfüllt). |
Achtung: Dies stellt keine Rechtsberatung dar.
Rechtsgrundlage: www.gesetze-im-internet.de
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